Itterstrasse 25 40589 Düsseldorf
Bekanntmachung
Das Medizinische Versorgungszentrum Allgemeinmedizin Itterstraße in Düsseldorf freut sich bekanntzugeben, dass ab dem 1. Oktober 2025
Herr Dr. Tahsin Bulgan
als neuer Teilhaber und Arzt in der Nachfolge von Herrn Kollegen H.F. Junge in unser Team eintritt.
Dr. Bulgan verfügt über eine langjährige Erfahrung als Facharzt für Allgemeinmedizin. Darüber hinaus ist er Facharzt für Thoraxchirurgie und bringt eine besondere Expertise in der Diagnostik und Therapie thorakaler Erkrankungen mit.
Zusätzlich wird er durch seine Türkischkenntnisse für viele Patientinnen und Patienten aus diesem Sprach- und Kulturbereich eine wertvolle Anlaufstelle darstellen.
Wir freuen uns sehr über die wertvolle Verstärkung und heißen ihn herzlich willkommen.
Aktuelle Mitteilungen
WICHTIGE INFORMATIONEN!
Bitte beachten Sie unsere neuen Sprechstunden- und Öffnungszeiten ab Oktober 2025 in der jeweils entsprechenden Rubrik.
DMP-Programme: Aufgrund des überbordenden Dokumentationsaufwandes werden wir die bisherigen dreimonatigen DMP-Programme nicht mehr in dieser Form durchführen können. Für Sie ändert sich nichts. Sie werden weiterhin mit der gleichen medizinischen Qualität betreut wie vorher. Bei guter Einstellung Ihrer Erkrankung können sich gegebenenfalls lediglich die Kontrollabstände verlängern.
IMPFUNGEN
Corona: Für die aktuell empfohlenen Impfungen können Sie uns gerne ansprechen. Wir impfen während der Sprechstunde – auch ohne Termin.
ACHTUNG: Wenn Sie mit Erkältungssymptomen zu uns kommen, müssen Sie bitte einen Nasen-Mundschutz tragen
Gelbfieber: Wir sind offizielle Gelbfieberimpfstelle des Landes NRW
SCHMERZTHERAPIE
Falls Sie bei uns in schmerztherapeutischer Behandlung sind bzw. künftig sein werden, klicken Sie bitte hier, um zu erfahren, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen. Für Rezeptanforderungen und andere Anforderungen im Rahmen der speziellen Schmerztherapie muss zwingend einmal pro Quartal ein Sprechstundentermin mit Vorlage der komplett ausgefüllten Schmerzfragebögen erfolgen!
Ansonsten können keine weiteren Verordnungen erstellt werden.
Wichtige Information für Pflegedienste und Apotheken!
Ab 01. Mai 2024 können aus Datenschutzgründen bestellte E-Rezeptausdrucke (QR-Code) und Medikationspläne nur elektronisch per KIM (Kommunikation im Medizinwesen) oder postalisch per Freiumschlag durch uns versandt, oder in der Praxis abgeholt werden. Faxversand wird ab 01.05.24 nicht mehr durchgeführt.
Das elektronische Rezept (e-Rezept)
Bitte unbedingt beachten: Vor der ersten Rezeptbestellung in einem Quartal muß zwingend Ihre Krankenversicherungskarte in der Praxis eingelesen werden, ansonsten kann kein Rezept erstellt werden.
Hierzu einige wichtige Informationen:
Natürlich können auch weiterhin Überweisungen sowie bereits in der Vergangenheit durch uns verordnete Medikamente telefonisch vorbestellt werden. Nutzen Sie bitte hierfür den Anrufbeantworter unserer Telefonanlage und folgen Sie den Hinweisen, und achten Sie bitte darauf, daß Ihre Krankenversicherungskarte in der Praxis vor der ersten Rezeptbestellung im Quartal eingelesen wurde.
Bislang nicht durch unsere Praxis verordnete Medikamente können nicht telefonisch vorbestellt werden. Hierzu begeben Sie sich bitte in die offene
Sprechstunde.
Bereits in der Vergangenheit durch unsere Praxis auf Kassenrezept ( bislang das rosa Rezept ) verordnete Medikamente müssen ab 1. Januar 2024 per Gesetz zwingend als e-Rezepte, d.h., elektronische Rezepte, erstellt werden. Postalische Zusendungen dieser Rezepte durch unsere Praxis sind ab dann nicht mehr möglich.
Sämtliche anderen Rezeptformen und nicht-medikamentösen Verordnungen wie Privatrezepte, Betäubungsmittelrezepte, Heil- und Hilfsmittel können derzeit noch nicht als e-Rezept erstellt werden, und müssen wie bisher in der Praxis abgeholt werden. Achtung: BTM-Rezepte sind nur 7 Tage gültig.
Sollten Unklarheiten bezüglich Ihrer Rezeptanforderung auftreten, werden Sie durch unsere Praxis zur Klärung telefonisch kontaktiert. Bitte achten Sie
darauf, uns Ihre aktuelle Telefonnummer mitzuteilen.
Sollten keine Unklarheiten auftreten, können Sie ab zwei Werktage nach Bestellung Ihre e-Rezepte durch Vorlage Ihrer Krankenversicherungskarte
oder der e-Rezept-App ganz einfach in einer Apotheke Ihrer Wahl einlösen.
Während der Sprechstunde in Ihrer Anwesenheit erstellte e-Rezepte können sofort auf gleiche Weise in einer Apotheke Ihrer Wahl eingelöst werden.
Wir bitten Sie freundlicherweise weiterhin darauf zu achten, Wiederholungsrezepte nicht zu frühzeitig neu anzufordern.
Für weitere Informationen steht die offizielle Webseite https://www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de im Internet bereit.
Für Rezeptanforderungen und andere Anforderungen im Rahmen der speziellen Schmerztherapie muss zwingend einmal pro Quartal ein Sprechstundentermin mit Vorlage der komplett ausgefüllten Schmerzfragebögen erfolgen!
Ansonsten können keine weiteren Verordnungen erstellt werden.
